Raleigh Univega User Manual Page 67

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66 I Allgemeine Bedienungsanleitung
31 Gewährleistungsbedingungen
Lesen Sie das Kapitel 27 „Fahrrad pegen und warten“
aufmerksam durch. Halten Sie die im Kapitel 28 „Regel-
mäßige Inspektionen“ aufgehrten Inspektions- und War-
tungsintervalle ein. Die Einhaltung der Serviceintervalle
ist auch Voraussetzung r eventuelle Gewährleistungsan-
sprüche.
Es steht Ihnen eine gesetzliche Gewährleistungsist von
zwei Jahren zu. Diese Frist beginnt mit der Übergabe des
Fahrrads durch den Fachhändler, der Ihr Ansprechpartner
r Gewährleistungsfälle ist.
Zum Nachweis des Kauf- oder Übergabedatums heben Sie
bitte das von beiden Seiten unterschriebene Übergabepro-
tokoll und die Kauelege wie Rechnung und / oder Kassen-
zettel r die Dauer der Gewährleistungsist auf.
31.1 Voraussetzungen r einen
Gewährleistungsanspruch
Es liegt ein Herstellungs-, Material- oder Informati-
onsfehler vor.
Der reklamierte Schaden oder Fehler war bereits
zum Zeitpunkt der Übergabe an den Kunden vor-
handen.
31.2 Ausschlüsse von der Gewährleistung
Ein Gewährleistungsanspruch besteht nur r die anfäng-
liche Fehlerhaigkeit des defekten Teils. Ausgeschlossen
von der Gewährleistung sind:
Schäden, die durch Einsatz bei Wettkämpfen,
unsachgemäßen Gebrauch und höhere Gewalt ent-
stehen (siehe Kapitel 6 „Bestimmungsgemäßer
Gebrauch“).
Alle Teile, die nktionsbedingt einem Verschleiß
unterliegen, soweit es sich nicht um Produktions-
oder Materialfehler handelt (siehe Kapitel 27.2
Verschleißteile“).
Schäden, die durch unsachgemäße oder mangel-
hae Pege und nicht fachmännisch durchgehrte
Reparaturen, Umbauten oder Austausch von Teilen
am Fahrrad entstehen. Aushrliche Pegehinweise
nden Sie in dieser Bedienungsanleitung.
Unfallschäden oder sonstige Einwirkungen von
außen, soweit diese nicht auf Informations- oder
Produktfehler zurückzuhren sind.
Reparaturen, die unter Einsatz von Gebrauchtteilen
erfolgen oder Schäden, die daraus entstehen.
Sonderausstattungen oder Zubehör oder nicht se-
rienmäßige Ausstattung; insbesondere technische
Veränderungen wie beispielsweise Wechsel der
Schaltung oder der Fahrradgabel und Veränderun-
gen der Rahmengeometrien.
Nachträgliche Anbauten, die zum Zeitpunkt der
Übergabe nicht zum Lieferumfang des Produktes
gehörten, oder Schäden, die durch die nicht fach-
männische Montage dieser Anbauten entstehen.
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